Gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs) dienen zum Schutz von geistigen Eigentum und somit zum Sichern von Wettbewerbsvorteilen. Andererseits kann bei einer Verletzung von Gewerblichen Schutzrechten der Geschäftsbetrieb erheblich gestört werden. Die Praxis zeigt, dass sich viele Unternehmen weder der Chancen noch Risiken bewusst sind, die von Gewerblichen Schutzrechten ausgehen.
Der erste Teil legt den Fokus auf Anmeldestrategien, die Reduktion von Risiken und Durchsetzung der Schutzrechte.
Der zweite Teil der Veranstaltung behandelt „Marken und Designs“.Im globalen Wettbewerb spielen nicht nur Patente eine wichtige Rolle. Marken und Designs stellen einen wichtigen Bestandteil eines Schutzrechtsportfolios dar. Marken sind das zentrale Kennzeichnungs- und Unterscheidungsmerkmal für einzelne Produkte, Dienstleistungen oder sogar ganze Unternehmen. Sie können als Wortzeichen, als Bildzeichen oder dreidimensionale Gestaltungen eingetragen werden. Im Wettbewerb mit anderen, auch ausländischen Anbietern, sind etablierte Marken ein wertvolles Eigentum.
Eine besondere Farbgestaltung oder Formgebung erhöht die Attraktivität vieler Produkte und macht sie unterscheidbar von Konkurrenzprodukten. Gerade in der industriellen Massenproduktion ist das Design für die Marktstellung des anbietenden Unternehmens oftmals entscheidend. Das betrifft zahllose Produkte des täglichen Lebens, von Autos über Gegenstände der Inneneinrichtung bis zu Kleidungsstücken oder gestaltete Oberflächen wie Stoffe und Tapeten. Der Vortrag beleuchtet Möglichkeiten und Voraussetzungen des Marken- und Designschutzes.
Programmdetails und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie in der Agenda zu Veranstaltung.
Termin und Veranstaltungsort:
13.06.2019, 16 Uhr ( Ende ca. 18 Uhr)
im Haus der Wirtschaft | IHK Reutlingen, Alteburgstraße 19, 72762 Reutlingen, Deutschland
Informationen erteilt Dr. Tobias Adamczyk, telefonisch (07121 201 253) oder per Email: